Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen

des Restaurant LaRi Kahnsdorf

An der Lagune 15, 04575 Neukieritzsch

-im weiteren Caterer genannt-

im Auftrag eines Kunden/Bestellers

-im weiteren Kunde genannt-

 

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen des Caterers zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen usw. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Caterers.

2. Die Unter- oder Weitervermietung von überlassenen Räumen, Flächen, Zelten, Geschirr, Besteck (und                      anderem Equipment) bedarf der schriftlichen Zustimmung.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

 

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Haftung

1. Der Vertrag kommt durch Annahme des vom Caterer erstellten Angebotes, durch Bestellung eines Menüs, eines Buffets oder sonstiger Waren bzw. Leistungen oder entsprechender Auftragsbestätigung zustande.

2. Weicht der Inhalt der Auftragsbestätigung/des Vertrages von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird die abweichende Bestätigung für den Kunden und den Caterer verbindlich, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht gebraucht macht. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er gegenüber des Caterer mit dem Kunden zusammen als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag.

3. Der Caterer haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Caterers zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, den Caterer rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

4. Soweit der Caterer für den Kunden Fremdleistungen, technische oder sonstige Einrichtungen Dritter beschafft und hierbei im Namen und auf Rechnung des Kunden handelt, stellt der Kunde den Caterer von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Leistungen und Einrichtungen frei.

5. Für Mietgegenstände des Caterers haftet der Kunde bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes, bei Beschädigungen in Höhe des Reparaturaufwandes, soweit dieser den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens des Caterers bleibt davon jedoch unberührt. Die Haftung des Kunden beginnt mit Anlieferung und endet mit Abholung der Mietsachen. Für einen einwandfreien Zustand der Mietsachen hat der  Mieter bei Empfang unverzüglich Prüfungs- und Rügepflicht, mit deren Ausübung die Mängelfreiheit als bestätigt gilt.

6. Jegliche Haftung seitens des Caterers für Sach- und Personenschäden im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch ist ausgeschlossen.

7. Der Kunde hat für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, Hilfskräfte oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso zu stehen, wie für selbst verursachte Verluste und Beschädigungen.

8. Leihartikel, Transportgeräte, Behälter, Bestecke, Gläser und Geschirr etc. verbleiben im Eigentum des Caterers, sind pfleglich zu behandeln und in sauberem Zustand zurückzugeben. Die Abholung bzw. die Empfangnahme erfolgt unter Vorbehalt der Überprüfung, da Bruch, Mängel und Beschädigungen erst nach erfolgter Reinigung ermittelt werden können.

9. Der Kunde trägt die Verantwortung für alle gemieteten Gegenstände, auch wenn die Veranstaltungen mit vom Caterer eingesetztem Personal stattfinden.

10. Für das vom Caterer eingesetzte Personal gilt, dass der Caterer für diese haftet, soweit diese vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.  Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

11. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihm selbst verursacht werden.

Der Caterer kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

 

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

1. Die vereinbarten Preise und die vereinbarten Leistungen des Caterers ergeben sich aus der Auftragsbestätigung/des Vertrages bzw. aus den vom Caterer erstellten Angeboten. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht mitein. Der Aufschlag der Mehrwertsteuer erfolgt am Tag der Rechnungsstellung mit dem derzeitig gültigen Mehrwertsteuersatz.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen bzw. angeforderten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.

3. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der vom Caterer allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Caterer den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.

4. Ferner können die Preise vom Caterer geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Leistungen wünscht und der Caterer dem zustimmt.

5. Rechnungen des Caterers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Rechungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Caterer berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

6. Der Caterer ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

7. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen ist Borna, auch dann wenn etwa aufgrund besonderer Vereinbarungen die Forderungen kreditiert und/oder aufgrund gesonderter Rechnungsstellung und Vereinbarungen erst später fällig werden und/oder kein anderer Auftragsort vertraglich festgelegt wird.

8. Rückvergütung oder Erstattung nicht in Anspruch genommener, aber angeforderter Leistungen ist nicht möglich.

9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Caterers aufrechnen oder diese mindern.

10. Lieferverzögerungen bis zu sechzig Minuten berechtigen nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.

11. Die Ware ist bei Empfang sofort zu prüfen. Nachträgliche Reklamationen sind ausgeschlossen.

 

IV. Rücktritt, Bestellung, Stornierung

1. Soweit eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Caterer gesetzten angemessenen Nachfrist und Ablehnungsandrohung nicht geleistet wird, ist der Caterer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist der Caterer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag zurückzutreten, z. B.

 - bei höherer Gewalt oder anderer, vom ihm nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;

 - bei Veranstaltungen, die unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen z. B. des Kunden oder Zwecks gebucht werden;

 - wenn der Caterer begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Caterers in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies den Herrschafts- bzw. den Organisationsbereich des Caterers zuzurechnen ist;

 - ein Verstoß gegen Geltungsbereich Abs. II vorliegt.

3. Der Caterer hat den Kunden von der Ausübung des Rücktritts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

4. Es entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz gegen den Caterer, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Caterers.

5. Ein Rücktritt vom Vertrag muss in Schriftform erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Caterers. Erfolgt diese nicht, ist der Kunde, wenn er vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt, verpflichtet, dem Caterer, die vereinbarte Gegenleistung zu bezahlen. Dies gilt nicht in den Fällen des Leistungsverzuges durch den Caterer oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, wie zum Beispiel höhere Gewalt.

6. Sofern ein Recht zum Rücktritt schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu sechs Werktage vor dem vereinbarten Termin zurücktreten, ohne Zahlungs-  oder Schadensersatzansprüche des Caterers auszulösen.

Das Rücktrittsrecht erlischt, wenn der Kunde nicht zum vereinbarten Termin Rücktritt in schriftlicher

Form gegenüber dem Caterer erklärt.

7. Dem Caterer steht es frei, dem ihm entstehenden Schaden bei nicht vereinbartem und/oder nicht rechtzeitig erklärten Rücktritt, während der Widerrufsfrist von 14 Tagen, zu pauschalieren.

Der Caterer ist berechtigt, folgenden pauschalen Schadensersatz in Rechnung zu stellen, da er für diese Zeit keine anderen Aufträge annehmen konnte.

Es wird dabei von einem pro Kopf Umsatz von 50.00 € netto pro Person ausgegangen. Dies gilt für Feierlichkeit die im LaRi stattfinden sollten und ein Menu/Buffet abgesprochen war, sowie die Getränkebestellung a la carte erfolgen sollte.

Für Al Inclusive Veranstaltungen, also Vereinbarungen mit Getränke-und Buffet/Menu Pauschale ist der vertraglich, vereinbarte pro Kopf Preis maßgeblich.

Bei Außer Haus Buffet-Auslieferungen wird von 25.00 € pro Person ausgegangen.

Es wird folgender Schadensersatz fällig:

25 % des zu erwartenden Umsatzes bzw. vereinbarten Vergütung, von Vertragsabschluss bis vier Wochen vor Veranstaltungstermin

 50 % des zu erwartenden Umsatzes bzw. vereinbarten Vergütung von vier Wochen bis 2 Wochen vor Veranstaltungstermin

 75 % des zu erwartenden Umsatzes bzw. vereinbarten Vergütung von 2 Wochen bis 4 Tage vor Veranstaltungstermin

 100 % des zu erwartenden Umsatzes bzw. vereinbarten Vergütung ab 3 Tage vor Veranstaltungstermin

8. Der Kunde hat die Stornokosten für bestellte technische oder andere Einrichtungen zur Durchführung einer Veranstaltung zu tragen, wenn durch deren Bereitstellung bereits ein Kostenaufwand entstanden ist und dieser nicht durch anderweitige Verwendung abgedeckt werden kann.

 

V. Teilnehmerzahl u.ä.

1. Der Kunde hat dem Caterer die endgültige Personenzahl bis spätestens sechs Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitzuteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem Caterer mitgeteilt werden. Sie bedarf der Zustimmung des Caterers.

3. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um max. 5 % wird vom Caterer bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüberhinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zugrunde gelegt.

4. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

5. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % ist der Caterer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Caterers die vereinbarten Anfangs-  oder Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann der Caterer zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn den Caterer trifft ein Verschulden.

6. Kunden haften für die Bezahlung etwaiger von Veranstaltungsteilnehmern zusätzlich bestellter Speisen, Getränke und Leistungen.

7. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige -auch persönliche- Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Caterer übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Caterers.

8. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den polizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Der Caterer ist berechtigt, hierfür einen möglichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Caterer abzustimmen.

9. Mitgebrachten Aufstellungs- und sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde die Entfernung darf der Caterer frühestens zwei Stunden nach Ende der Veranstaltung, die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.

Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann der Caterer für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Caterer des eines höheren Schadens vorbehalten.

 

VI. Schlussbestimmungen

1. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seine Erfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, Borna als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Sinn der zu ersetzenden Bestimmung vielmehr entspricht.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Download (PDF)